Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers“ der hintere Teil des Festplatzes Schwalbach (Braschenfläche) in der Zeit von Montag dem 10.11.2025, 07:00 Uhr, bis Dienstag dem 11.11.2025, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich wird die Schulstraße (ab der Einmündung „Zur Nauwies“ in Richtung Festplatz) am Montag dem 10.11.2025, zwischen 17:30 Uhr und 18:30 Uhr, zur Durchführung des Martinsumzuges gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.