Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 44/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Steuerzahltermin

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgabe bis zum

15. November 2023

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC: KRSADE55XXX, IBAN: DE58593501100005320791

Vereinigte Volksbank (VVB)

BIC: GENODE51SB2, IBAN: DE31590920003306600019

Postbank Saarbrücken

BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE91590100660010199666

Die nach dem Fälligkeitstermin am 15. November 2023 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden in der 46. Kalenderwoche abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung. (Tel. 06834/571-170 oder 06834/571-177)