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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 15. November 2024

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgaben bis zum

15. November 2024

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC: KRSADE55XXX

IBAN: DE58593501100005320791

Vereiningte Volksbank

BIC: GENODE51SB2

IBAN: DE31590920003306600019

- meine VVB

Die nach dem Fälligkeitstermin 15. November 2024 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 46. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).