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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 15.11.2022

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgaben bis zum

15.11.2022

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis, BIC: KRSADE55XXX,

IBAN: DE58 5935 0110 0005 3207 91

Vereiningte Volksbank, -meine VVB, BIC: GENODE51SB2,

IBAN: DE31 5909 2000 3306 6000 19

Postbank Saarbrücken, BIC: PBNKDEFF,

IBAN: DE91 5901 0066 0010 1996 66

Die nach dem Fälligkeitstermin 15. November 2022 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 46. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).