Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgabe bis zum
15. November 2023
auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:
| Kreissparkasse Saarlouis | BIC: KRSADE55XXX | IBAN: DE58593501100005320791 |
| Vereinigte Volksbank (VVB) | BIC: GENODE51SB2 | IBAN: DE31590920003306600019 |
| Postbank Saarbrücken | BIC: PBNKDEFF | IBAN: DE91590100660010199666 |
Die nach dem Fälligkeitstermin am 15. November 2023 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen.
Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden
in der 46. Kalenderwoche
abgebucht.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung.
(Tel. 06834/571-170 oder 06834/571-177)