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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 15. November 2023

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgabe bis zum

15. November 2023

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC: KRSADE55XXX

IBAN: DE58593501100005320791

Vereinigte Volksbank (VVB)

BIC: GENODE51SB2

IBAN: DE31590920003306600019

Postbank Saarbrücken

BIC: PBNKDEFF

IBAN: DE91590100660010199666

Die nach dem Fälligkeitstermin am 15. November 2023 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 46. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung.

(Tel. 06834/571-170 oder 06834/571-177)