Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers“ der hintere Teil des Festplatzes Schwalbach (Braschenfläche) in der Zeit von Montag dem 13.11.2023, 07:00 Uhr, bis Dienstag dem 14.11.2023, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich wird die Schulstraße (ab der Einmündung „Zur Nauwies“ in Richtung Festplatz) am Montag dem 13.11.2023, zwischen 17:20 Uhr und 18:20 Uhr, zur Durchführung des Martinsumzuges gesperrt. Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.
Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers“ der hintere Teil des Festplatzes Hülzweiler in der Zeit von Donnerstag dem 09.11.2023, 07:00 Uhr, bis Freitag dem 10.11.2023, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Zusätzlich werden folgende Straßen zeitweise gesperrt:
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.
Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des „Martinsfeuers“ in Derlen ein Teilbereich des Festplatzes Elm (vor der Sporthalle) in der Zeit von Freitag dem 10.11.2023, 07:00 Uhr, bis Samstag dem 11.11.2023, 16:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Zeitgleich wird fürdas Martinsfeuer in Sprengen der Platz vor dem Kindergarten Sprengen gesperrt.
Zusätzlich werden folgende Straßen zeitweise gesperrt:
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen rechtswirksam.