Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. d. Saarl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
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| 2025 | 2026 |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 39.838.282 € | 40.902.675 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 41.894.869 € | 44.617.997 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -2.056.587 € | -3.715.322 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | ||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.759.197 € | 2.301.397 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 9.368.911 € | 10.701.000 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -7.609.714 € | -8.399.603 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 9.375.524 € | 11.220.421 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.177.211 € | 1.162.106 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 8.198.313 € | 10.058.315 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf
— 7.609.714 € (2025) und 8.399.603 € (2026)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
— 0 € (2025) und 2.685.000 € (2026)
Kredite zur Liquiditätssicherung werden wird festgesetzt auf
— 17.000.000 € (2025) und 20.000.000 € (2026)
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf
— 2.056.587 € (2025) und 317.069,95 € (2026)
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf
— 0 € (2025) und 3.398.252,05 € (2026)
Es gilt der vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenplan.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 18.12.2024 für die Haushaltsjahre ab 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer ab 01.01.2025 | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) | 200 v.H. |
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| b) | für die übrigen Grundstücke- bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v.H. |
2. | Gewerbesteuer ab 01.01.2016 | 440 v.H. |
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | für das Haushaltsjahr 2025 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 7.609.14,-- € |
| 2. | für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 8.399.603,-- € |
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| sowie nach § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) |
| 3. | für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.685.000,-- € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis einschließlich 18.11.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/
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