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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 45/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Schwalbach für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2024 (Amtsbl. d. Saarl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf

 — 7.609.714 € (2025) und 8.399.603 € (2026)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

 — 0 € (2025) und 2.685.000 € (2026)

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden wird festgesetzt auf

 — 17.000.000 € (2025) und 20.000.000 € (2026)

§ 5

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

 — 2.056.587 € (2025) und 317.069,95 € (2026)

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf

 — 0 € (2025) und 3.398.252,05 € (2026)

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenplan.

Nachrichtlich:

Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 18.12.2024 für die Haushaltsjahre ab 2025 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer ab 01.01.2025

a)

für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A)

200 v.H.

b)

für die übrigen Grundstücke- bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v.H.

2.

Gewerbesteuer ab 01.01.2016

440 v.H.

Schwalbach den 28.05.2025
Gez.
Weber, Bürgermeister

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025/2026 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

für das Haushaltsjahr 2025 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 7.609.14,-- €

2.

für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 8.399.603,-- €

sowie nach § 91 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

3.

für das Haushaltsjahr 2026 den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.685.000,-- €

St. Ingbert, 22.10.2025
Im Auftrag
gez.
Birgit Heib

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.11.2025 bis einschließlich 18.11.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/

eingestellt.

Schwalbach, den 30.10.2025
gez.
Weber
Bürgermeister