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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Steuerzahltermin am 15.11.2022

Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund des zuletzt erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheides die fällige 4. Rate der Abgaben bis zum

15.11.2022

auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:

Kreissparkasse Saarlouis, BIC: KRSADE55XXX, IBAN:DE58593501100005320791

Vereiningte Volksbank, -meine VVB, BIC: GENODE51SB2, IBAN: DE31590920003306600019

Postbank Saarbrücken, BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE91590100660010199666

Die nach dem Fälligkeitstermin 15. November 2022 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden in der 46. Kalenderwoche abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).