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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Anlässlich des „Schwalbacher Adventszaubers“ von Freitag, 25.11.2022 bis Sonntag, 27.11.2022.

Auf Grund des § 45 der Straßenverkehrsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung werden für die o.g. Veranstaltung nachfolgende verkehrspolizeiliche Maßnahmen angeordnet:

a.)

die Vier-Winde-Straße wird von der Einmündung Hauptstraße bis an die Einfahrt zum Festplatz am Freitag, dem 25.11.2022, zwischen 16 und 23 Uhr, und von Samstag, dem 26.11.2022, ab 12:00 Uhr, bis Sonntag, dem 27.11.2022, um 22.00 Uhr, voll gesperrt.

b.)

Die Zufahrt und die Parkplätze vor dem Edeka Markt bleiben für Kunden frei und können während der Vollsperrung über die Schulstraße und Vier-Winde-Straße angefahren werden.

c.)

In der Jahnstraße gilt ein einseitiges Halteverbot zwischen der Einmündung Hauptstraße und Turnerheim in Fahrtrichtung Florianstraße.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung (Gebots- und Verbotsschilder) rechtswirksam.

Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Für die Besucher der Veranstaltung werden folgende öffentliche Parkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge angeboten:

1.)

die Parkflächen auf dem Parkplatz Nußholz „Zufahrt über die Hauptstraße“

2.)

die Parkflächen vor dem Gemeindesaalbau „Zufahrt über die Schulstraße und die Vier-Winde-Straße“

Besucher sollten Ihre Fahrzeuge vorrangig auf diesen Parkplätzen abstellen.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez. Hans-Joachim Neumeyer