Anlässlich des „Schwalbacher Adventszaubers“ von Freitag, 25.11.2022 bis Sonntag, 27.11.2022.
Auf Grund des § 45 der Straßenverkehrsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung werden für die o.g. Veranstaltung nachfolgende verkehrspolizeiliche Maßnahmen angeordnet:
| a.) | die Vier-Winde-Straße wird von der Einmündung Hauptstraße bis an die Einfahrt zum Festplatz am Freitag, dem 25.11.2022, zwischen 16 und 23 Uhr, und von Samstag, dem 26.11.2022, ab 12:00 Uhr, bis Sonntag, dem 27.11.2022, um 22.00 Uhr, voll gesperrt. |
| b.) | Die Zufahrt und die Parkplätze vor dem Edeka Markt bleiben für Kunden frei und können während der Vollsperrung über die Schulstraße und Vier-Winde-Straße angefahren werden. |
| c.) | In der Jahnstraße gilt ein einseitiges Halteverbot zwischen der Einmündung Hauptstraße und Turnerheim in Fahrtrichtung Florianstraße. |
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung (Gebots- und Verbotsschilder) rechtswirksam.
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Für die Besucher der Veranstaltung werden folgende öffentliche Parkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge angeboten:
| 1.) | die Parkflächen auf dem Parkplatz Nußholz „Zufahrt über die Hauptstraße“ |
| 2.) | die Parkflächen vor dem Gemeindesaalbau „Zufahrt über die Schulstraße und die Vier-Winde-Straße“ |
Besucher sollten Ihre Fahrzeuge vorrangig auf diesen Parkplätzen abstellen.