Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| 2023 | 2024 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt | ||
| in den Erträgen auf | 3.693.677 € | 3.690.325 € |
| in den Aufwendungen auf | 3.905.861 € | 3.735.354 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt | ||
| in den Einnahmen auf | 1.892.990 € | 2.485.163 € |
| in den Ausgaben auf | 1.892.990 € | 2.485.163 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 970.506 € | 1.728.334 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 500.000 € | 500.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023/2024 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung Gemeinde Schwalbach“ genehmige ich gemäß §§ 102 Abs. 3 i.V.m. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen für das Jahr 2023
in Höhe von — 970.506,-- €
und
für das Jahr 2024
in Höhe von — 1.728.334,--€.
St. Ingbert, 13.11.2023
Der Doppelwirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes „Innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 04.12.2023 bis einschließlich 12.12.2023 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt