Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
| 2023 | 2024 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt |
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| in den Erträgen auf | 251.343 € | 271.343 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.583.982 € | 1.248.201 € |
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| Der Vermögensplan wird festgesetzt |
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| in den Einnahmen auf | 1.377.272 € | 1.019.991 € |
| in den Ausgaben auf | 1.377.272 € | 1.019.991 € |
§ 2
| Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
§ 4
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenübersicht.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Doppelwirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Doppelwirtschaftsplan 2023/2024 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 27.11.2023 bis einschließlich 05.12.2023 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.