Auf dem Friedhof Derlen ist immer noch zu beobachten, dass Friedhofsbesucher in ihren privaten PKWs durch das Tor in der Gatterstraße fahren. Sie parken entweder vor der Leichenhalle oder fahren sogar bis zum Ende der gepflasterten Wege, um möglichst nah an den zu pflegenden Gräbern aussteigen zu können.
Es gibt viele Friedhofsbesucher, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und weite bzw. steile Anstiege nicht mehr gut bewältigen können. Dennoch ist und bleibt der Friedhof ein Ort der Ruhe und Besinnlichkeit, dessen Wege nicht für einen regelmäßigen Autoverkehr konzipiert worden sind.
Aus diesem Grund ist es gemäß Friedhofssatzung der Gemeinde Schwalbach auf allen gemeindlichen Friedhöfen nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art und Sportgeräten (z. B. Rollschuhen, Inlineskater) zu befahren. Ausgenommen sind Kinderwagen, Rollstühle, Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und solche Fahrzeuge, die als Transportmittel für besonders schwere oder besonders sperrige Gegenstände für die Grabherrichtung zwingend benötigt werden.
Bitte um Beachtung.
Die Friedhofsverwaltung