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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung werden hiermit die Parkplätze (in der Vier-Winde-Straße) vor dem Rathaus auf der gesamten Länge für den Adventszauber Schwalbach vom 25.11.2025 bis 02.12.2025 gesperrt.

Folgende Verkehrseinrichtungen sind entsprechend aufzustellen:

o Absperrschrankengitter und Leitbaken

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtung wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 06.11.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber