Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung werden hiermit die Parkplätze (in der Vier-Winde-Straße) vor dem Rathaus auf der gesamten Länge für den Adventszauber Schwalbach vom 25.11.2025 bis 02.12.2025 gesperrt.
Folgende Verkehrseinrichtungen sind entsprechend aufzustellen:
o Absperrschrankengitter und Leitbaken
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrseinrichtung wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.