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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen“ der Gemeinde Schwalbach für die Wirtschaftsjahre 2025 / 2026

Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1

2025

2026

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf

258.506 €

258.506 €

in den Aufwendungen auf

1.248.845 €

1.240.188 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf

1.488.372 €

1.074.815 €

in den Ausgaben auf

1.488.372 €

1.074.815 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

§ 4

Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf

200.000 €

200.000 €

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.

Schwalbach, 28. Mai 2025
Der Werkleiter
gez.
Weber
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Doppelwirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Doppelwirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes „Veranstaltungshallen der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 24.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.

Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/ eingestellt.

Schwalbach, 17.11.2025
Der Werkleiter
gez.
Weber
Bürgermeister