Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
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| 2025 | 2026 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt |
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| in den Erträgen auf | 728.980 € | 728.980 € |
| in den Aufwendungen auf | 1.044.446 € | 983.175 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt |
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| in den Einnahmen auf | 850.966 € | 415.195 € |
| in den Ausgaben auf | 850.966 € | 415.195 € |
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.
Der Doppelwirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Doppelwirtschaftsplan 2025/2026 des Eigenbetriebes „Hallenfreibad der Gemeinde Schwalbach“ liegt zur Einsichtnahme ab 24.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/ eingestellt