Auf Grund der §§ 12 der EigVO und der Satzung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach vom 06. Dezember 2018 hat der Gemeinderat am 28.05.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
| 2025 | 2026 |
| Der Erfolgsplan wird festgesetzt |
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| in den Erträgen auf | 4.369.154 € | 4.369.154 € |
| in den Aufwendungen auf | 4.439.538 € | 4.447.711 € |
| Der Vermögensplan wird festgesetzt |
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| in den Einnahmen auf | 2.875.000 € | 2.595.000 € |
| in den Ausgaben auf | 2.875.000 € | 2.595.000 € |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 1.810.000 € | 1.530.000 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Liquiditätskredite wird festgesetzt auf | 200.000 € | 200.000 € |
Es gilt die vom Gemeinderat am 28.05.2025 beschlossene Stellenübersicht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i.V.m. 92 Abs. 2 KSVG
| für das Wirtschaftsjahr 2025: | |
| • den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 1.810.000,-- € |
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| und |
| für das Wirtschaftsjahr 2026: | |
| • den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 1.530.000,-- €. |
Der Doppelwirtschaftsplan 2025/2026 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung der Gemeinde Schwalbach liegt zur Einsichtnahme ab 24.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-186 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter https://www.schwalbach-saar.de/de/rathaus-politik/gemeindeentwicklung/bekanntmachungen/ eingestellt.