Auf Grund des § 45 der Straßenverkehrsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung werden für die o.g. Veranstaltung nachfolgende verkehrspolizeiliche Maßnahmen angeordnet:
| a.) | die Vier-Winde-Straße wird von der Einmündung Hauptstraße bis an die Einfahrt zum Festplatz von Freitag, dem 01.12.2023, zwischen 16 und 23 Uhr, am Samstag, dem 02.12.2023, ab 12:00 Uhr und Sonntag, dem 03.12.2023, um 22:00 Uhr voll, gesperrt. |
| b.) | in der Vier-Winde-Straße wird ab der Einmündung Schulstraße in Fahrtrichtung Großwaldstraße ein beidseitiges Haltverbot eingerichtet. |
| c.) | In der Jahnstraße gilt ein einseitiges Haltverbot zwischen der Einmündung Hauptstraße und Turnerheim in Fahrtrichtung Florianstraße. |
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung (Gebots- und Verbotsschilder) rechtswirksam.
Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Für die Besucher der Veranstaltung werden folgende öffentliche Parkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge angeboten:
| 1.) | die Parkflächen auf dem Parkplatz Nußholz „Zufahrt über die Hauptstraße“ |
| 2.) | die Parkflächen vor dem Gemeindesaalbau „Zufahrt über die Schulstraße und die Vier-Winde-Straße“ |
Besucher sollten Ihre Fahrzeuge vorrangig auf diesen Parkplätzen abstellen.