Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 48/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Adventszauber Schwalbach

Verkehrsrechtliche Anordnung

Anlässlich des „Schwalbacher Adventszaubers“ von Freitag, 01.12.2023 bis Sonntag, 03.12.2023.

Auf Grund des § 45 der Straßenverkehrsordnung in der zur Zeit geltenden Fassung werden für die o.g. Veranstaltung nachfolgende verkehrspolizeiliche Maßnahmen angeordnet:

a.)

die Vier-Winde-Straße wird von der Einmündung Hauptstraße bis an die Einfahrt zum Festplatz von Freitag, dem 01.12.2023, zwischen 16 und 23 Uhr, am Samstag, dem 02.12.2023, ab 12:00 Uhr und Sonntag, dem 03.12.2023, um 22:00 Uhr voll, gesperrt.

b.)

in der Vier-Winde-Straße wird ab der Einmündung Schulstraße in Fahrtrichtung Großwaldstraße ein beidseitiges Haltverbot eingerichtet.

c.)

In der Jahnstraße gilt ein einseitiges Haltverbot zwischen der Einmündung Hauptstraße und Turnerheim in Fahrtrichtung Florianstraße.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der entsprechenden Verkehrsbeschilderung (Gebots- und Verbotsschilder) rechtswirksam.

Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Für die Besucher der Veranstaltung werden folgende öffentliche Parkplätze zum Abstellen der Fahrzeuge angeboten:

1.)

die Parkflächen auf dem Parkplatz Nußholz „Zufahrt über die Hauptstraße“

2.)

die Parkflächen vor dem Gemeindesaalbau „Zufahrt über die Schulstraße und die Vier-Winde-Straße“

Besucher sollten Ihre Fahrzeuge vorrangig auf diesen Parkplätzen abstellen.

Schwalbach, den 13.11.2023
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
gez.
Hans-Joachim Neumeyer