Ab 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2024 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bei und können dementsprechend bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Dies wurde durch ein am 12.10.2023 veröffentlichtes Gesetz festgelegt.
Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist insbesondere der im Vergleich zu Bundespersonalausweisen und Reisepässen schwächere Schutzfaktor, der auf das Fehlen eines in das Ausweisdokument integrierten Chips zurückzuführen ist.
Dies hat zur Folge, dass ab 01.01.2024 Kinder – unabhängig vom Lebensalter – künftig zu Reisezwecken einen Bundespersonalausweis bzw. einen Reisepass benötigen. Zur Frage, welches der beiden Dokumente Sie für Ihr Kind beantragen sollten, empfehlen wir einen Blick auf die Homepage des Auswärtigen Amtes. Es richtet sich nach dem Reiseland, weshalb eine pauschale Antwort nicht möglich ist. Zu finden sind die Informationen beim Auswärtigen Amt unter dem Punkt „Reise- und Sicherheitshinweise“ und „Einreise und Zoll“.
Ferner empfehlen wir auch Eltern, deren Kinder noch über den 01.01.2024 hinaus gültige Kinderreisepässe besitzen, sich vorher aus Sicherheitsgründen auf der Internetseite des Auswärtigen Amts darüber zu informieren, ob das Reiseland Kinderreisepässe akzeptiert.
Weitergehende Details hinsichtlich des Wegfalls des Kinderreisepasses sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat ersichtlich.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass zwischen der Beantragung und der Ankunft eines Bundespersonalausweises nach aktuellem Stand etwa zwei bis drei Wochen und eines Reisepasses ca. vier bis sechs Wochen liegen können, eine sofortige Mitnahme des Dokuments also – anders als beim Kinderreisepass – nicht möglich ist.