Auf Grund der §§ 84 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. d. Saarl. 1997 S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. d. Saarl. 2023 S. 204), hat der Gemeinderat am 27.04.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird festgesetzt
| 1. im Ergebnishaushalt mit | ||
| 2023 | 2024 |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 32.252.693 € | 33.598.142 € |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 35.487.745 € | 36.840.115 € |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -3.235.052 € | -3.241.973 € |
| 2. im Finanzhaushalt mit | ||
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.734.142 € | 689.142 € |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 13.483.000 € | 4.969.000 € |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -9.748.858 € | -4.279.858 € |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 11.580.058 € | 6.157.724 € |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 804.215 € | 885.178 € |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 10.775.843 € | 5.272.546 € |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 8.720.260 € (2023) und 4.071.260 € (2024)
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 21.000.000 € (2023) und 23.000.000 € (2024)
Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird nicht festgesetzt.
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf — -3.235.052 € (2023) und -3.241.973 € (2024)
Es gilt der vom Gemeinderat am 27.04.2023 beschlossene Stellenplan.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Schwalbach sind durch Hebesatzsatzung vom 30.06.2016 für die Haushaltsjahre ab 2016 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer ab 01.01.2016 |
| ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) | 340 v.H. | |
| b) | für die übrigen Grundstücke |
| |
|
| - | bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer ab 01.01.2016 | 440 v.H. | ||
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Saarland
Landesverwaltungsamt
-Kommunalaufsicht-
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023/2024 der Gemeinde Schwalbach genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
| 1. | für das Haushaltsjahr 2023 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 8.720.260,-- € |
| und |
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| 2. | für das Haushaltsjahr 2024 den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von | 4.071.260,-- € |
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.12.2023 während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr) in Zimmer 2.17 des Rathauses Schwalbach, Hauptstraße 92, 66773 Schwalbach, öffentlich aus. Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung in den vorgenannten Zeiträumen unter der Rufnummer 06834 / 571-190 gebeten.
Diese Veröffentlichung ist im Internetangebot der Gemeinde unter www.schwalbach-saar.de/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.