Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung hiermit die Forststraße F 423 zwischen dem Einmündungsbereich der Landstraße L 139 und dem Einmündungsbereich der Saarlouiser Straße, aus Richtung Osten (Herchenbach) kommend, in der Zeit vom 19. November 2025 bis 14. März 2026 für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Diese Anordnung ist zum Schutz der Verkehrsteilnehmer erforderlich.
Die Absperrung erfolgt ordnungsgemäß durch den Gemeindebauhof Schwalbach.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.