Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Faschingsumzuges der Festplatz Elm, in der Zeit von Freitag, dem 13.02.2026, 18:00 Uhr bis Montag, dem 16.02.2026, 15:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Des Weiteren werden während des Faschingsumzuges am 15.02.2026 von ca. 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:
- Bachtalstraße von Einmündung Schwalbacher Straße bis Köllner Straße
- Zum Mühlenberg beide Einmündungen zur Bachtalstraße
- Bachtalstraße Einmündung Schachtstraße
- Bachtalstraße Einmündung Gladiolenstraße
- Bachtalstraße Einmündung An der Höhle
- Bachtalstraße Einmündung Rothenbergstraße
- Bachtalstraße Einmündung In Wicherts
- Bachtalstraße Einmündung Vor dem Kreuz
- Bachtalstraße Einmündung Kreppstraße
- Sebastianstraße Einmündung Am Heiligenrech
- Am alten Schacht Kreuzung Bachtalstraße
Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:
- L-139 Einmündung Sprenger Straße
- Püttlinger Straße Einmündung Mozartstraße
- Knausholzer Straße Einmündung Hölderlinstraße
- Völklinger Straße Einmündung Bachtalstraße
Zusätzlich werden für den 15.02.2026 folgende Haltverbote eingerichtet:
- Sebastianstraße bis Einfahrt Festplatz beidseitig
- Mozartstraße beidseitig
- Völklinger Straße halbseitig
- Zum Krückelsberg halbseitig
- Ober d. Schäferei halbseitig
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.
Schwalbach, den 14.01.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber