Titel Logo
Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verkehrsrechtliche Anordnung: Fastnachtsumzug Gaudiwurm Elm

Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Faschingsumzuges der Festplatz Elm, in der Zeit von Freitag, dem 13.02.2026, 18:00 Uhr bis Montag, dem 16.02.2026, 15:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Des Weiteren werden während des Faschingsumzuges am 15.02.2026 von ca. 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:

  • Bachtalstraße von Einmündung Schwalbacher Straße bis Köllner Straße
  • Zum Mühlenberg beide Einmündungen zur Bachtalstraße
  • Bachtalstraße Einmündung Schachtstraße
  • Bachtalstraße Einmündung Gladiolenstraße
  • Bachtalstraße Einmündung An der Höhle
  • Bachtalstraße Einmündung Rothenbergstraße
  • Bachtalstraße Einmündung In Wicherts
  • Bachtalstraße Einmündung Vor dem Kreuz
  • Bachtalstraße Einmündung Kreppstraße
  • Sebastianstraße Einmündung Am Heiligenrech
  • Am alten Schacht Kreuzung Bachtalstraße

Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:

  • L-139 Einmündung Sprenger Straße
  • Püttlinger Straße Einmündung Mozartstraße
  • Knausholzer Straße Einmündung Hölderlinstraße
  • Völklinger Straße Einmündung Bachtalstraße

Zusätzlich werden für den 15.02.2026 folgende Haltverbote eingerichtet:

  • Sebastianstraße bis Einfahrt Festplatz beidseitig
  • Mozartstraße beidseitig
  • Völklinger Straße halbseitig
  • Zum Krückelsberg halbseitig
  • Ober d. Schäferei halbseitig

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.

Schwalbach, den 14.01.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber