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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung: Rosenmontagszug Schwalbach

Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Rosenmontagsumzuges der Festplatz Schwalbach, in der Zeit

von Sonntag, dem 15.02.2026, 18:00 Uhr bis

Mittwoch, dem 18.02.2026, 10:00 Uhr,

für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt und in der Jahnstraße wird

von Sonntag, dem 15.02.2026, 18:00 Uhr bis

Dienstag, dem 17.02.2026, 17:00 Uhr

eine Vollsperrung errichtet.

Des Weiteren werden während des Rosenmontagsumzuges am 16.02.2026 von ca. 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:

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Hauptstraße Einmündung Hülzweilerstraße

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Hauptstraße Einmündung Im Linnengarten

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Elmer Straße Kreuzung Sprenger Straße

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Sprenger Straße ca. Höhe Hausnummer 70

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Knausholzer Straße Einmündung Elmer Straße

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Hauptstraße Einmündung Bierstraße

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Hauptstraße Einmündung Klosterstraße

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Hauptstraße Einmündung Pastor-Wolf-Straße

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Hauptstraße Einmündung Taubenstraße

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Hauptstraße Einmündung Ensdorfer Straße

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Hauptstraße Einmündung Vier-Winde-Straße

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Jahnstraße Einmündungen Hauptstraße und Waldfriedenstraße

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Hauptstraße Einmündung Am Howatt

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Hauptstraße Einmündung Leschweg

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Hauptstraße Einmündung Saarlouiser Straße

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Hauptstraße Einmündung Am Eisenbahnschacht

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Florianstraße Einmündung Großwaldstraße

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Bouser Straße Einmündung Waldfriedenstraße

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Waldfriedenstraße Einmündung Großwaldstraße

Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:

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Sprenger Straße Einmündung L-139

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Elmer Straße Ortsausgang Elm

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Knausholzer Straße Einmündung Hölderlinstraße

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Ensdorfer Straße Einmündung Kirchbergstraße

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Saarlouiser Straße Einmündung Kirchbergstraße

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Bouser Straße Einmündung Mühlenstraße

Zusätzlich werden für den 16.02.2026 folgende Haltverbote eingerichtet:

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Jahnstraße bis Florianstraße beidseitig

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Waldfriedenstraße bis Waldwiesenstraße halbseitig

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Großwaldstraße bis Hallenfreibad halbseitig

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Vier-Winde-Straße zwischen Schulstraße und Großwaldstraße halbseitig

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.

Schwalbach, den 07.01.2026
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber