Personalausweise sind ab Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei abholbereit. Reisepässe, die bis zum 18.11.2024 beantragt worden sind, können ebenfalls beim Bürgerbüro der Gemeinde Schwalbach, Hauptstraße 92, Zi. 1.06 abgeholt werden.
Bei Verhinderung des Antragstellers ist die Abgabe auch an Personen möglich, die den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass des Antragstellers und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Für die Abholung des Personalausweises muss die Vollmacht noch folgende zusätzliche Erklärungen enthalten:
-Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes