Gebührenbescheide
Die Gemeinde Schwalbach hat zum 01.01.2022 die gesplittete Abwassergebühr eingeführt.
Bei der gesplitteten Abwassergebühr wird für die Berechnung der Schmutzwassergebühr der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt und für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr die Größe der bebauten und befestigten (versiegelten) Flächen, über die Niederschlagswasser (direkt oder indirekt) in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.
Im Blickpunkt wurde schon mehrmals auf diese Änderung hingewiesen, die Grundstückseigentümer wurden per Post darüber informiert.
Abwassergebühr bis 31.12. 2021
Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch
4,55/m³
Abwassergebühr ab 01.01.2022
| Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab 3,67 €/m³ | Niederschlagswassergebühr nach der versiegelten Fläche 0,55 €/m² |
Mitte Januar 2023 wurden die Jahresrechnungen 2022 der Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach GmbH an die Grundstückseigentümer versendet. Diese Rechnungen sind gleichzeitig die Gebührenbescheide für die Abwassergebühren der Gemeinde Schwalbach.
Unter dem Oberbegriff -Abwasser- können Sie der Rechnung bei -Niederschlagswassergebühr- die gebührenrelevante Fläche Ihres Grundstücks entnehmen.
Diese Fläche wurde dem an Sie gesendeten und von Ihnen ggf. korrigiert zurückgegebenen Erhebungsbogen entnommen. Dabei wurden die von Ihnen gemachten Angaben unverändert übernommen.
Bei Fragen zur gesplitteten Abwassergebühr stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 06834/571 283 zur Verfügung.
Widersprüche gegen die gebührenrelevante Fläche sind schriftlich zu stellen an:
Gemeinde Schwalbach, Hauptstr. 92, 66773 Schwalbach