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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtige Information zum Steuerzahltermin am 15. Februar 2024

Die Gemeinde Schwalbach hat aus Kostengründen auch in diesem Jahr auf den Versand eines jährlichen Steuerbescheides für die Grundsteuer und die Hundesteuer verzichtet.

Das bedeutet: Wenn sich an den Besteuerungsgrundlagen nichts geändert hat, erhalten diese Steuerpflichtigen keinen neuen Abgabenbescheid.

Den zu zahlenden Betrag können Sie dann aus dem zuletzt erhaltenen Abgabenbescheid unter dem Punkt „Zukünftig sind folgende Raten zu leisten“ entnehmen.

Der Steuerbetrag, die Fälligkeitstermine und die Zahlungsweise bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Abgaben ist wie bisher in vier Raten zu zahlen, und zwar am

15. Februar, am 16. Mai, am 16. August und am 15. November.

Auf Antrag ist die jährliche Zahlung am 01. Juli in einem Jahresbetrag möglich.

Bankverbindungen der Gemeindekasse Schwalbach:

Kreissparkasse Saarlouis

BIC: KRSADE55XXX

IBAN: DE58 5935 0110 0005 3207 91

Vereinigte Volksbank-meine VVB

BIC: GENODE51SB2

IBAN: DE31 5909 2000 3306 6000 19

Die nach dem Fälligkeitstermin 15. Februar 2024 noch rückständigen Abgabenbeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.

Es wird auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hingewiesen.

Die fälligen Abgaben, für die eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden

in der 7. Kalenderwoche

abgebucht.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834-571-170 und 06834-571-177).