Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Aschermittwochtreffens der CDU Saar im Gemeindesaalbau Schwalbach, am 18.02.2026, der Festplatz Schwalbach halbseitig gesperrt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.