Die Steuerpflichtigen der Gemeinde Schwalbach werden gebeten, aufgrund der neu erhaltenen Grundbesitzabgabenbescheide vom 08.01.2026 die fällige 1. Rate der Abgabe bis zum
16. Februar 2026
auf eines der nachfolgenden Konten der Gemeindekasse Schwalbach zu überweisen oder einzuzahlen:
| Kreissparkasse Saarlouis | |
| BIC: KRSADE55XXX | IBAN: DE58593501100005320791 |
| Vereinigte Volksbank (VVB) | |
| BIC: GENODE51SB2 | IBAN: DE31590920003306600019 |
Die nach dem Fälligkeitstermin am 16. Februar 2026 noch rückständigen Abgabebeträge müssen zwangsweise eingezogen werden. Hierdurch entstehen dem Steuerpflichtigen zusätzliche Kosten.
Es wird auf die Vorteile des Bankeinzuges hingewiesen. Mit Zustellung der Abgabenbescheide für das Jahr 2026 wurden entsprechende Formulare zur Einreichung des SEPA-Lastschriftmandat zugesandt.
Die fälligen Abgaben, für die bereits eine Einzugsermächtigung bei der Gemeindekasse Schwalbach vorliegt, werden in der 8. Kalenderwoche abgebucht.
Diejenigen Grundstückseigentümer die noch keinen Abgabenbescheid der Gemeinde Schwalbach für das Jahr 2026 erhalten haben, sind bis zur Bekanntgabe von der Zahlung der Grundbesitzabgaben befreit. In diesen Fällen wurde seitens der zuständigen Finanzbehörde noch kein Messbetrag, der Voraussetzung für eine neue Veranlagung durch das Steueramt ist, mitgeteilt.
Sollten Sie bereits einen Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Steueramt Schwalbach, um die Angelegenheit zu klären.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Steueramtes gerne zur Verfügung (Tel. 06834/571-285 // E-Mail: steueramt@schwalbach-saar.de)