Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird auf Grund des Faschingsumzugs in Schwalbach-Griesborn am 20.02.2023 die „Jahnstraße“ zwischen Hauptstraße und Tennishalle ab ca. 11 Uhr ganztägig vollgesperrt. Des Weiteren wird in der „Jahnstraße“ zwischen Waldfriedenstraße und Florianstraße ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet.
Während des Umzuges kann es zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr zu temporären Sperrungen in Schwalbach kommen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.