Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird auf Grund des Faschingsumzugs im Ortsteil Elm am 19.02.2023 in den Straßen „Völklinger Straße“ und „Mozartstraße“ ein ganztägiges einseitiges Halteverbot eingerichtet. Des Weiteren wird der Marktplatz Elm vom 18.02.2023 15 Uhr bis 20.02.2023 15 Uhr für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ausgenommen Rettungsfahrzeuge und teilnehmende Fahrzeuge am „Gaudi-Wurm“.
Während des Umzuges kann es zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr zu temporären Sperrungen im Ortsteil Elm kommen.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.