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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Aufforderung

zur Benennung von Wahlberechtigten für die Berufung als Beisitzerinnen/Besitzer und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Schwalbach für die Kommunalwahlen sowie die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 09. Juni 2024 sowie einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am 23. Juni 2024

Gemäß § 8 des Kommunalwahlgesetzes –KWG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2019 (Amtsbl. I S 127), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 828) wird für die am 09. Juni 2024 durchzuführenden Kommunalwahlen in der Gemeinde Schwalbach ein Gemeindewahlausschuss gebildet, dessen Vorsitzende die Gemeindewahlleiterin ist.

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge, stellt das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde fest und nimmt die Verteilung der Sitze vor.

In den Gemeindewahlausschuss sind mindestens vier Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer und vier Stellvertreterinnen/Stellvertreter zu bestellen. Bei der Bestellung hat die Gemeindewahlleiterin rechtzeitig eingehende Vorschläge der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen zu berücksichtigen.

Mitglieder des Gemeindewahlausschusses können nicht sein, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist; sie können auch nicht Mitglieder des Wahlbeschwerdeausschusses sein.

Ich fordere hiermit die in der Gemeinde Schwalbach vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte als Beisitzerinnen/Beisitzer und stellvertretende Beisitzerinnen/Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss zu benennen.

Die Vorschläge sind bis spätestens 20. Februar 2024 bei mir einzureichen.

Schwalbach, 15. Januar 2024
Gemeinde Schwalbach
Die Gemeindewahlleiterin
Heinen
Erste Beigeordnete