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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Aufgrund § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der z. Zt. geltenden Fassung wird auf Grund der Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025 in der Straße „Zur Turnhalle“ eine Einbahnregelung (ab dem Lehrerparkplatz bis zum Kath. Kindergarten Hülzweiler St. Laurentius) in Fahrtrichtung Saarwellinger Straße angeordnet.

Folgende Verkehrszeichen (VZ) sind entsprechend aufzustellen:

  • VZ 267 (Verbot der Einfahrt)
  • VZ 220-20 und 220-10 (Einbahnstraße rechts- und linksweisend)
  • VZ 209-10 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung links)
  • VZ 125 (Gegenverkehr)

Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVO geahndet.

Schwalbach, den 02.01.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber