Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Faschingsumzuges der Festplatz Elm, in der Zeit von Freitag, dem 28.02.2025, 18:00 Uhr bis Montag, dem 03.03.2025, 10:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Des Weiteren werden während des Faschingsumzuges am 02.03.2025 von ca. 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:
Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:
Zusätzlich werden für den 02.03.2025 folgende Haltverbote eingerichtet:
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.