Beim Ordnungsamt gehen vermehrt Meldungen über Schädlingsbefall auf privaten Grundstücken ein, aber auch Meldungen darüber, dass Rattengift unsachgemäß ausgelegt wird und somit eine Gefahr für Tiere (Hunden und Katzen) mit sich bringt.
Grundsätzlich gilt: Vorbeugen statt Gifteinsatz
Ein Nagetier wird erst zum "Schädling", wenn es bei seiner Suche nach Futter in der Nähe von Menschen fündig wird und sich an der neuen Nahrungsquelle ansiedelt. Einfache und wirkungsvolle Vorsorge besteht darin:
Ratten sind extrem anpassungsfähige Tiere, die nahezu alle Lebensräume besiedeln können, wenn sie dort Nahrung vorfinden. Da Ratten `Allesfresser` sind, sind sie bei Ihrer Futterwahl nicht sonderlich wählerisch. Sie werden daher auch von Müll angezogen. Durch sorgsamen Umgang mit Abfällen kann man einer Rattenplage aber schon im Voraus vorbeugen.
Deshalb gilt beim Einsatz von Kompostern folgendes zu beachten:
- Keine gekochte Essensreste, sowie Fleischabfälle in den Komposter entsorgen.
Folgende Abfälle können Sie jedoch bedenkenlos kompostieren:
Abfälle von rohem Obst und Gemüse (keine Zitrusfrüchte)
Tee- und Kaffeesatz, Eierschalen, gemähtes Gras, welke Blumen, Laub
- in kalten Monaten kann es sein, dass Ratten viel mehr von der Wärme des Komposthaufens angezogen werden, als von irgendeiner Nahrung. Besonders in Thermokomposter, welche darauf ausgelegt sind die Verrottung selbst bei niedrigen Temperaturen aufrecht zu erhalten, kann dies vorkommen.
Daher sind geschlossene Komposter eine gute Alternative.
Um die Ansiedlung beziehungsweise Verbreitung von Ratten in der Kanalisation zu vermeiden, sollten keine Lebensmittelreste durch die Toilette entsorgt werden.
Sollte dennoch Rattengift in privaten Haushalten zum Einsatz kommen, gilt es einige Grundregeln zu beachten: Rattengift sollte niemals offen ausgelegt werden, um die Vergiftung von anderen Tieren (Hunde, Katzen etc.) zu vermeiden. Daher sollte Rattengift immer in sogenannte Köderboxen an den Laufwegen der Ratten und in der Nähe von Frass- oder Kotspuren ausgelegt werden. Das ausgelegte Rattengift sollte etwa ein- bis zweimal in der Woche kontrolliert werden. wurde alles gefressen dringend nachlegen bis kein Befall mehr da ist.
Für weitere Nachfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamts gerne zur Verfügung.