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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung anlässlich des Faschingsumzuges Elm

Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Faschingsumzuges der Festplatz Elm, in der Zeit von Freitag, dem 28.02.2025, 18:00 Uhr bis Montag, dem 03.03.2025, 10:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

Des Weiteren werden während des Faschingsumzuges am 02.03.2025 von ca. 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:

  • Bachtalstraße von Einmündung Schwalbacher Straße bis Köllner Straße

  • Zum Mühlenberg beide Einmündungen zur Bachtalstraße

  • Schachtstraße Einmündung Bachtalstraße

  • Gladiolenstraße Einmündung Bachtalstraße

  • An der Höhle Einmündung Bachtalstraße

  • Rothenbergstraße Einmündung Bachtalstraße

  • In Wicherts Einmündung Bachtalstraße

  • Vor dem Kreuz Einmündung Bachtalstraße

  • Bachtalstraße Einmündung Kreppstraße

  • Sebastianstraße Einmündung Am Heiligenrech

  • Am alten Schacht Kreuzung Bachtalstraße

Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:

  • L-139 Einmündung Sprenger Straße

  • Püttlinger Straße Einmündung Mozartstraße

  • Knausholzer Straße Einmündung Hölderlinstraße

  • Völklinger Straße Einmündung Bachtalstraße

Zusätzlich werden für den 02.03.2025 folgende Haltverbote eingerichtet:

  • Sebastianstraße bis Einfahrt Festplatz beidseitig

  • Mozartstraße beidseitig

  • Völklinger Straße halbseitig

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.

Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.

Schwalbach, den 03.02.2025
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Markus Weber