Aufgrund des § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zur Zeit geltenden Fassung wird hiermit anlässlich des Faschingsumzuges der Festplatz Elm, in der Zeit von Freitag, dem 28.02.2025, 18:00 Uhr bis Montag, dem 03.03.2025, 10:00 Uhr, für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.
Des Weiteren werden während des Faschingsumzuges am 02.03.2025 von ca. 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr in folgenden Straßen Vollsperrungen errichtet:
Bachtalstraße von Einmündung Schwalbacher Straße bis Köllner Straße
Zum Mühlenberg beide Einmündungen zur Bachtalstraße
Schachtstraße Einmündung Bachtalstraße
Gladiolenstraße Einmündung Bachtalstraße
An der Höhle Einmündung Bachtalstraße
Rothenbergstraße Einmündung Bachtalstraße
In Wicherts Einmündung Bachtalstraße
Vor dem Kreuz Einmündung Bachtalstraße
Bachtalstraße Einmündung Kreppstraße
Sebastianstraße Einmündung Am Heiligenrech
Am alten Schacht Kreuzung Bachtalstraße
Entsprechende Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.
Halbseitige Sperrungen werden während der Veranstaltung an folgenden Stellen eingerichtet:
L-139 Einmündung Sprenger Straße
Püttlinger Straße Einmündung Mozartstraße
Knausholzer Straße Einmündung Hölderlinstraße
Völklinger Straße Einmündung Bachtalstraße
Zusätzlich werden für den 02.03.2025 folgende Haltverbote eingerichtet:
Sebastianstraße bis Einfahrt Festplatz beidseitig
Mozartstraße beidseitig
Völklinger Straße halbseitig
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäß § 24 StVG geahndet.
Diese verkehrsrechtliche Anordnung wird mit Aufstellung der Absperrvorrichtungen bzw. Beschilderung rechtswirksam.