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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung

1.

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Gemeinde ist in folgende 11 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1

Wahlraum: Sporthalle Elm, Festplatz

Bildchenstraße

Birkenstraße

Borneichstraße

Bruchstraße

Dammweg

Gatterstraße

Hulocher Weg

Im Bungert

Im Hasengarten

Im Pfaffentriesch

In den Bruchwiesen

I. Gartenreihe

II. Gartenreihe

III. Gartenreihe

IV. Gartenreihe

V. Gartenreihe

VI. Gartenreihe

VII. Gartenreihe

Kirchenweg

Kreppgartenstraße

Morgenstern

Mozartstraße

Ohligmühle

Pfarrer-Johannes-Schulz-Platz

Püttlinger Straße

Schillergasse

Völklinger Straße

Wasserwerkstraße

Zur Hauptschule

Wahlbezirk 2

Wahlraum: Sporthalle Elm, Festplatz

Am Alten Schacht

Am Heiligenrech

Am Mühlbach

Am Sebastiandenkmal

An der Höhle

Bachtalstraße ungerade 1 – 251

Bachtalstraße gerade 2 – 292

Ginsterberg

Grubenstraße

Hoffmannsgarten

Im Hasenloch

In Wicherts

Jungwaldstraße

Kreppstraße

Lilienweg

Margeritenstraße

Primelweg

Rothenbergstraße

Sebastianstraße

Veilchenweg

Vor dem Kreuz

Zum Knausholzschacht

Wahlbezirk 3

Wahlraum: Schulturnhalle Sprengen, In der Weiherdell

Am Brunnenberg

Am Burberg

Am Hirtenhaus

Am Hübenfeld

Auf dem Mühlenberg

Bachtalstraße ungerade 253 - 393

Bachtalstraße gerade 294 - 416

Drosselweg

Gladiolenstraße

Im Ährenfeld

Im Hafergarten

Im Steinbruch

In der Weiherdell

Kastanienweg

Kleegartenstraße

Köllner Straße

Kornweg

Kranichweg

Maria Himmelfahrtsweg

Nachtigallenweg

Ober der Schäferei

Ober Jungmannshaus

Platanenweg

Schachtstraße

Schwalbacher Straße

Zum Krückelsberg

Zum Mühlenberg

Zum Mühlenrad

Wahlbezirk 4

Wahlraum: Mittlere Schule (Laurentiusschule), Zur Turnhalle 7

Albert-Schweitzer-Straße

Am Grundfeld

Am Hirtenberg

Brunnenstraße

Carl-Benz-Straße

Dompstraße

Flurstraße

Gottlieb-Daimler-Straße

Heinrich-Hertz-Straße

Hildstraße

Hofstraße

Im Wäldchen

Kapellenstraße

Keltenweg

Kuhnackerstraße

Osterstraße

Robert-Bosch-Straße

Robert-Koch-Straße

Rodenackerstraße

Saarwellinger Straße

Schacherweg

Schwarzenholzer Straße

Waldstraße

Zur Freilichtbühne

Wahlbezirk 5

Wahlraum: Mittlere Schule (Laurentiusschule), Zur Turnhalle 7

Am Bergmannspfad

Am Pumpenhaus

Auf der Höh

Dürerstraße

Erikaweg

Hangstraße

Hochstraße

Irisweg

Kindergartenweg

Kolpingstraße

Mandelbaumstraße

Moosbergstraße

Narzissenweg

Nußholzerstraße

Rotdornweg

Rubensweg

St. Georg-Straße

Siedlungsstraße

Sonnenstraße

Talstraße

Tempelstraße

Über den Auwiesen

Viktor-Becker-Weg

Weberstraße

Zum Felsacker

Zur Gräth

Wahlbezirk 6

Wahlraum: Mittlere Schule (Laurentiusschule), Zur Turnhalle 7

Adenauerstraße

Bergstraße

Feldstraße

Fraulauterner Straße

Friedenstraße

Gänsbornweg

Laurentiusstraße

Linnstraße

Löwesstraße

Rosenstraße

Stephan-Schäfer-Straße

Wiesenstraße

Zum Schützenberg

Zur Turnhalle

Wahlbezirk 7

Wahlraum: Jahnsporthalle Schwalbach, Hauptstraße 90

Am Hohberg

Am Römerbrunnen

Bachstraße

Bierstraße

Hauptstraße ungerade 97 - 277

Hauptstraße gerade 82 - 280

Hinter Kasholz

In der Nachtweid

Im Höhn

Im Pfaffenacker

Klosterstraße

Knausholzer Straße

Martinstraße

Papiermühle

Pfarrer-Hoenes-Straße

Schulplatz

Schulstraße

Vier-Winde-Straße

Zur Nauwies

Wahlbezirk 8

Wahlraum: Jahnsporthalle Schwalbach, Hauptstraße 90

Adlerstraße

Am Ostschacht

Am Schwarzen Pfad

Ensdorfer Straße gerade 2 – 40

Ensdorfer-Wald-Straße

Hauptstraße 279 – Ende

Hauptstraße 282 – Ende

Hülzweilerstraße

Im Hundsbüchel

Im Linnengarten

In der Hochmark

Max-Planck-Weg

Mendelweg

Nußholzstraße

Otto-Hahn-Straße

Pastor-Wolf-Straße

Schwalbenweg

Taubenstraße

Von-Braun-Straße

Von-Siemens-Weg

Weiherstraße

Wilhelm-Röntgen-Straße

Zeppelinweg

Ziegelhüttenstraße

Zur Waldkapelle

Wahlbezirk 9

Wahlraum: Jahnsporthalle Schwalbach, Hauptstraße 90

Am Wilhelmschacht

Arndtstraße

Beethovenstraße

Brahmsstraße

Breslauer Straße

Brucknerstraße

Eichendorffstraße

Elbinger Straße

Elmer Straße

Fichtestraße

Herderstraße

Hermann-Löns-Straße

Hölderlinstraße

In Knausters

Kleiststraße

Lessingstraße

Mecklenburger Straße

Mörikestraße

Richard-Wagner-Straße

Rilkestraße

Sprenger Straße

Schillerstraße

Schubertstraße

Stettiner Straße

Uhlandstraße

Wielandstraße

Wahlbezirk 10

Wahlraum: Kirchbergschule, Am Howatt

Am Bommersbacher Hof

Am Eisenbahnschacht

Am Lerchesberg

Asterstraße

Bouser Straße

Dahlienstraße

Erikastraße

Fliederstraße

Gewerbestraße

Großwaldstraße

Handwerkerstraße

Jahnstraße

Kreisstraße

Leschweg

Lilienstraße

Mühlenstraße

Tulpenstraße

Waldfriedenstraße

Waldgartenstraße

Waldwiesenstraße

Wahlbezirk 11

Wahlraum: Kirchbergschule, Am Howatt

Alleestraße

Am Howatt

Am Kiesberg

Bergknappenstraße

Ensdorfer-Schacht-Ring

Ensdorfer Straße ungerade und gerade 42 – 80

Flözweg

Glück-Auf-Straße

Hauptstraße 1 – 95

Hauptstraße 2 – 80

Hochweg

Im Taubental

Kettenstollenstraße

Kirchbergstraße

Köhlerstraße

Nikolaus-Cusanus-Straße

Pastor-Thielen-Straße

Rudolf-Diesel-Straße

Saarlouiser Straße

Steigerweg

Wetterschachtweg

Die eingerichteten Wahlräume sind alle barrierefrei.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr in der Sporthalle und in der Turn- und Festhalle Elm, Proberaum, Sebastianstraße, in der Schulturnhalle der Laurentiusschule Hülzweiler, Zur Turnhalle und im Rathaus, Hauptstraße 92, zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

a)

für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

b)

für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b)

durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes)

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Walentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

7.

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettelschablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.

Frau Vors. Silvia Hame

Küstrinerstraße 6

66121 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 81 81 81

E-Mail: info@bsvsaar.org

Internet:www.bsvsaar.org

Schwalbach, 10. Februar 2025
Die Gemeindebehörde
Weber
Bürgermeister