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Blickpunkt Schwalbach
Ausgabe 9/2023
Seite 6
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SAUBER BLEIBEN

Hundehalter kennen das Problem für gewöhnlich: man geht mit dem Hund Gassi und schwups, ist es auch schon passiert! Der Hund hinterlässt sein Häufchen genau dort, wo es nicht hin soll: auf Bürgersteigen, privaten Grundstücken u.ä. Doch das ist kein Problem! Sofern der Halter oder die Halterin die Hinterlassenschaft auch weg macht. Aus gegebenem Anlass wird deshalb nochmals eindringlich darum gebeten, dass Sie die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde auch bitte aufsammeln und fachgerecht entsorgen. Damit Kinder und Menschen mit Einschränkungen keinesfalls auf die Straße ausweichen müssen, wie hier bei einem Ausflug der Fischegruppe der Kita St. Laurentius Hülzweiler:

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass HundehalterInnen dazu verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften weg zu räumen. Ansonsten kann dies auch Verwarn-oder gar Bußgelder zur Folge haben. Folgender Comic zeigt noch einmal, wie einfach es sein kann:

SAUBER BLEIBEN & HAUFEN WEG MACHEN: Ihre Umwelt wird es Ihnen danken.