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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Vieselbach, Az.: 1-3-0100, Gotha, den 13.12.2022

Einladung zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Vieselbach

Mit dem Flurbereinigungsbeschluss des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation vom 24.11.1995 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Vieselbach als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Für die Teilnehmergemeinschaft ist ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.

Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sowie die Eigentümer von selbstständigem Gebäude- und Anlageneigentum) am Flurbe­reinigungsverfahren zu einer Teilnehmerversammlung zur

Neuwahl des Vorstandes

eingeladen, die am 26.01.2023 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Vieselbach, Rathausplatz 1, 99098 Erfurt stattfindet. Bitte beachten Sie, dass die Räumlichkeiten nicht barrierefrei zugänglich sind. Die Regelungen der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Fassung der Thüringer Corona-Schutzverordnung sind einzuhalten.

Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung. Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen.

Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.

Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.

Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.

Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.

Im Auftrag

(Thomas Warstat, Referatsbereichsleiter)

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurbereinigungsbereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.

Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.