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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Bekanntmachung zur Schöffenwahl 2023

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.

Für die neue 5-jährige Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 werden im Jahr 2023 die Schöffen neu gewählt.

Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 - 58 sowie 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) statt.

Zur Vorbereitung der Wahl der Schöffen stellt jede Gemeinde eine Vorschlagsliste auf, über die der Gemeinderat bis zum 15.06.2023 beschließt. In dieser Liste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie zu wählen sind.

Die erforderlichen Unterlagen (Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste) können interessierte Bürger in der Gemeinde Grammetal zu den Dienstzeiten erhalten, bzw. ist auf der Internetseite www.grammetal.de unter „Aktuelles aus Grammetal“ abrufbar.

Bewerbungen sollten bis ca. Ende April 2023 eingehen. Danach wird die Vorschlagsliste dem Gemeinderat zugeleitet, damit eine Beschlussfassung in der Sitzung am 24.5.2023 erfolgen kann.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Thüringer Justizministeriums verfügbar: https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl.

Isseroda, d. 04.01.2023

i.A.

Buss

Hauptamtsleiter