Die 5-jährige Amtszeit unser Schiedspersonen endet im April 2023. Die Schiedspersonen sind durch den Gemeinderat neu zu wählen.
Grundlage für die Tätigkeit bildet das Thüringer Schiedsstellengesetz vom 17.05.96 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2022 (GVBl. S. 199).
Die Schiedsperson und deren Stellvertreter sollen vom Gemeinderat der Gemeinde Grammetal in der Sitzung am 22.03.2023 neu gewählt werden. Anschließend erfolgt die Berufung in das Amt von der Direktorin des Amtsgerichtes Weimar für 5 Jahre.
Die Aufgaben einer Schiedsperson umfassen die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Fortbildungsmöglichkeiten sind durch Lehrgänge beim Bund der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. gegeben.
In das Schiedsamt können gemäß § 3 Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Sie sollen zu Beginn der Amtsperiode nicht unter 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein, in der Gemeinde Grammetal wohnen, müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen, dürfen nicht unter Betreuung stehen und durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.
Bei Interesse für die Übernahme des Amtes können Sie sich bis zum 28.02.2023 bei der Gemeinde Grammetal, Schloßgasse 19, 99428 Grammetal bewerben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Buss Tel. 03643/831123 oder Frau Zwicker, Tel.: 03643/831120.
Die erforderlichen Unterlagen (Bewerbung als Schiedsperson) können interessierte Bürger in der Gemeinde Grammetal zu den Dienstzeiten erhalten, bzw. ist auf der Internetseite www.grammetal.de unter „Aktuelles aus Grammetal“ abrufbar.
Grammetal, d. 05.01.2023
i.A.
Buss
Hauptamtsleiter