Der Ortschaftsrat der Ortschaft Isseroda beschließt, dem Bauvorhaben zur Herstellung einer Zuschauerüberdachung des Isserodaer Sportvereins e.V. auf Flst. 112/54, Flur 2 unter den folgenden Auflagen zuzustimmen:
| 1. | Die Überdachung wird entsprechend der beantragten Maße (Höhe: 3,20 m, Breite: 8,30 m, Tiefe: 7 m) umgesetzt. Die Anbringung von Seitenverkleidungen ist nicht vorgesehen. |
| 2. | Durch den Isserodaer Sportverein ist bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzufragen, ob das Bauvorhaben nach § 60 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe c ThürBO keinem Baugenehmigungsverfahren bedarf. Falls eine Baugenehmigung erforderlich ist, sind der Bauantrag sowie die Baugenehmigung der Ortschaft zeitnah zur Verfügung zu stellen. Sollte die Untere Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung versagen, sind bereits hergestellte Bauten zum Zwecke des Bauvorhabens durch den Isserodaer Sportverein wieder zu entfernen. |
Ja-Stimmen: 4; Nein-Stimmen: 1; Enthaltungen: 1
Bestätigt: Ja