Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur ausgebildet oder beschäftigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorliegt. Dazu hat die Meldebehörde der Gemeinde bisher Berechtigungsnachweise für die Erst- und Nachuntersuchungen ausgestellt (sog. Untersuchungsberechtigungsscheine).
Mit der „Verwaltungsvorschrift zum Erwerb der Untersuchungsberechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz im digitalen Verfahren vom 18.07.2024“ wird das Verfahren geändert.
Ab 01.01.2025 ist nicht mehr das Meldeamt der Gemeinde, sondern das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Möglichkeiten der Beantragung:
Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins soll in der Regel online erfolgen.
(https://verbraucherschutz.thueringen.de/)
Alternativ kann die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins schriftlich oder durch persönliches Erscheinen
beim
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Regionalinspektion Mittelthüringen
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon: 0361 57-3831620
E-Mail: Poststelle.AS-Mitte@tlv.thueringen.de
beantragt werden.