Gemäß § 16 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Grammetal werden öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite https://www.grammetal.de/buergerservice-und-verwaltung/bekanntmachungen-landgemeinde/ vorgenommen.
Eine zusätzliche nachrichtliche Veröffentlichung einer Satzung erfolgt im Amtsblatt der Gemeinde Grammetal „Grammetalbote“.