Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 mit Beschluss Nr. 65/2024 die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal beschlossen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weimarer Land hat mit Datum 12.12.22024 die Eingangsbestätigung (Akz. 11.90.05-47-2) erteilt und einer vorfristigen Ausfertigung und Bekanntmachung zugestimmt.
Die Satzung wurde am 17.12.2024 (Bereitstellungstag) im Internet bekanntgemacht.
Nachfolgend erfolgt die nachrichtliche Bekanntmachung im Amtsblatt.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 152), der §§ 21 Abs. 1, 29 und 30 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (Thüringer Kindergartengesetz - ThürKigaG) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), zuletzt geändert durch das Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes.vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 202) sowie der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 06.12.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal die folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Änderung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal vom 23.11.2020, bekanntgemacht im Amtsblatt Grammetalboten Nr. 12 am 12.12.2020, zuletzt geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grammetal vom 06.12.2022, bekanntgemacht im Amtsblatt Grammetalboten Nr. 12 am 17.12.2022 wird wie folgt geändert:
1. In § 7 Abs. 2 wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:
| 1. Kind der Familie | 2. Kind der Familie | 3. und weitere Kind der Familie | |||
| bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden | bis 5 Stunden | über 5 Stunden |
| 188 € | 268 € | 132 € | 188 € | 0 € | 0 € |
2. Der § 7a erhält folgende Fassung:
§ 7a
Höhe der Servicepauschale
Die Höhe der Servicepauschale entsprechend § 10 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde beträgt je Kind und Monat
in der Kindertageseinrichtung „Zwergenland“ Hopfgarten: 35,00 Euro;
in der Kindertageseinrichtung „Mönchszwerge“ Mönchenholzhausen: 50,00 Euro;
in der Kindertageseinrichtung Niederzimmern: 21,00 Euro.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Grammetal, d. 17.12.2024
Gemeinde Grammetal
gez.
Roland Bodechtel
Bürgermeister