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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 1/2025
Nichtamtlicher Teil der Gemeinde
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Nichtamtlicher Teil der Gemeinde

Wer am 23.02.2025 verhindert ist, das Urnenwahllokal aufzusuchen, kann an der Landtagswahl im Wege der Briefwahl teilnehmen.

  • Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie bis zum 02.02.2025 zugesandt.
  • Eine Beantragung ist bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr möglich.
  • Voraussichtlich ab 03.02.2025 können die Briefwahlunterlagen versandt werden, sofern die gedruckten Stimmzettel bereits vorliegen.

Möglichkeiten der Beantragung

1. Schriftliche Beantragung

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte in einem ausreichend frankierten Briefumschlag (unzureichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen) an die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Stelle (Gemeinde Grammetal, Schloßgasse 19, 99428 Grammetal).

oder

2. Online-Beantragung

  • Sie nutzen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Sie haben auch die Möglichkeit, den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen über das Internet mit Hilfe eines Online-Formulars zu beantragen.

    https://www.wahlschein.de/16071036

Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis zum 16.02.2025 möglich.

oder

3. Vor-Ort-Beantragung

Mit dem ausgefüllten Antrag können Sie ab dem 03.02.2025 die Briefwahlunterlagen auch direkt in der Gemeinde Grammetal beantragen:

Montag

13.00 Uhr - 15.30 Uhr

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 10.00 Uhr

Fr, 21.02.2025

09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr

Eine Sofortausstellung ist möglich.

Planen Sie hierbei ggf. längere Wartezeiten ein.

Andernfalls erfolgt eine Versendung der Unterlagen an Sie.