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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Amtlicher Teil der Gemeinde

Erste Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung / Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Straßenreinigungssatzung) vom 17.12.2024

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 mit Beschluss Nr. 702024 die Erste Änderungssatzung der Satzung über die Straßenreinigung / Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Straßenreinigungssatzung) beschlossen. Die Rechtsaufsicht im Landratsamt Weimarer Land hat mit Datum 12.12.2024 die Eingangsbestätigung (Akz. 11.90.05-20-2) erteilt und einer vorfristigen Ausfertigung und Bekanntmachung zugestimmt.

Die Satzung wurde am 17.12.2024 (Bereitstellungstag) im Internet bekanntgemacht.

Nachfolgend erfolgt die nachrichtliche Bekanntmachung im Amtsblatt.

Erste Änderungssatzung der Satzung über die

Straßenreinigung / Winterdienst

im Gebiet der Gemeinde Grammetal

(Straßenreinigungssatzung)

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und des § 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 47 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 290), erlässt die Gemeinde Grammetal folgende Satzung:

Artikel 1

Die Satzung über die Straßenreinigung / Winterdienst im Gebiet der Gemeinde Grammetal (Straßenreinigungssatzung) vom 02.05.2023, bekannt gemacht am 13.05.2023 im Amtsblatt (Grammetalbote), wird wie folgt geändert:

§ 1

§ 13 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Die Vollstreckung der nach dieser Satzung ergangenen Verwaltungsverfügungen erfolgt nach dem Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) sowie dem Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) in den jeweils aktuellen Fassungen mittels Ersatzvornahme auf Kosten des Verpflichteten oder Festsetzung eines Zwangsgeldes.

§ 2

§ 6 erhält folgenden Absatz 4 neu:

Von der Verpflichtung zur Straßenreinigung sowie dem Winterdienst im Grunstedter Weg sind die Eigentümer und Besitzer der nachfolgend aufgeführten Grundstücke der Siedlung „Am Rosenrain“: Gemarkung Obergrunstedt, Flur 3, Flurstücke 315/4, 315/5, 315/6, 315/8 ausgenommen.

§ 3

Anlage 1 Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen (§ 8 Abs. 1) wird wie folgt geändert:

1.

In Nr. 1 (Benennung der Straßen) wird der Wortlaut „Grunstedter Weg“ durch den Wortlaut „Grunstedter Weg ab Kreuzung Angerstraße Richtung Ulla“ ersetzt.

2.

In Nr. 2 (zeichnerische Darstellung der Straßen und Straßenabschnitte) wird in der Karte UNO die Markierung für das Teilstück Grunstedter Weg außerhalb der Ortslage Obergrunstedt bis Kreuzung Angerstraße entfernt.

Artikel 2

Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Grammetal, d. 17.12.2024

Gemeinde Grammetal

gez.

Roland Bodechtel

Bürgermeister