Gemäß § 16 Abs. 5 der Hauptsatzung werden Bekanntmachungen in Wahlsachen durch Veröffentlichung einer elektronischen Ausgabe des Bekanntmachungstextes auf der Internetseite der Gemeinde (www.grammetal.de) vorgenommen.
Bekanntmachungen der Gemeinde sind wie folgt vorgesehen:
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
| Vorgesehener Termin der Bekanntmachung im Internet (Bereitstellungstag) | Nachrichtliche Bekanntmachung im Amtsblatt |
| 02.01.2025 | 11.01.2025 |
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
| Vorgesehener Termin der Bekanntmachung im Internet (Bereitstellungstag) | Nachrichtliche Bekanntmachung im Amtsblatt |
| 31.01.2025 | 08.02.2025 |
gez.
Buss
Wahlleiter der Gemeinde