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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 10/2023
Nichtamtlicher Teil der Gemeinde
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Stellenausschreibung - Reinigungskraft (m/w/d)

Stellenausschreibung

Bei der Gemeinde Grammetal sind zum 01.01.2024 zwei unbefristete Stellen in Teilzeit mit 32 Wochenstunden als

Reinigungskraft (m/w/d)

zu besetzen.

Die Reinigungstätigkeiten erfolgen in den Einrichtungen der Gemeinde Grammetal. Hierzu zählen u.a. die zwei Verwaltungsgebäude in Isseroda, der Bauhof in Utzberg, als Abwesenheitsvertretung die Kindergärten in Hopfgarten, Mönchenholzhausen und Niederzimmern, sowie bei Bedarf die Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortsteilen

Ihre Aufgabenschwerpunkte:
  • Grund- und Unterhaltsreinigung, u.a. Reinigung von Büroflächen Besprechungsräumen, Fluren, Teeküchen, Fenstern und Treppenhäuser, Reinigung der sanitären Anlagen
  • Entleeren der Abfallbehälter
  • Auffüllen von Verbrauchsmaterialien (Handtuchpapier, Seife etc.)

Die Zuordnung weiterer der Entgeltgruppe entsprechende Zusatzaufgaben bleibt vorbehalten.

Ihr Anforderungsprofil:
  • Kenntnisse von Reinigungs- und Hygienestandards
  • Gründliche und selbstständige Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit
  • Einsatzbereitschaft auch nach den Öffnungszeiten der Einrichtungen
  • Führerschein Klasse B
  • Bereitschaft zur Arbeit in unterschiedlichen Orten der Gemeinde
Unser Angebot:
  • Entlohnung nach der Entgeltgruppe 4, Jahressonderzahlung sowie Sachbezüge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • 30 Tage Urlaub
  • Betriebliche Altersvorsorge (ZVK sowie Entgeltumwandlung)
  • Angebot des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den Bestimmungen des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 30.09.2023 (später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt) in einem verschlossenen Umschlag an

Gemeinde Grammetal

OT Isseroda

Kennwort: „Bewerbung Reinigung“

Schloßgasse 19

99428 Grammetal

Digital eingehende Bewerbungen sind aus datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Gründen nicht erwünscht und werden daher nicht berücksichtigt.

Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter BewerberInnen werden nach Abschluss des Verfahrens und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und Datenschutzbestimmungen nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet, es sei denn, ein ausreichend frankierter Rückumschlag ist der Bewerbung beigefügt. Daher wird empfohlen, alle Unterlagen in Kopie und ohne Mappe einzureichen. Kosten im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. einem Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.

gez. Bodechtel

Bürgermeister