stimmberechtigte Mitglieder: — 8
davon anwesend: — 8
Wahl des Vorsitzenden
Es wird Herr Schwark vorgeschlagen.
Gemäß § 9 der Hauptsatzung wurde geheim gewählt.
Wahlergebnis:
| - | Anzahl Stimmberechtigte: — 8 |
| - | gültige Stimmen für Herrn Schwark: — 8 |
Herr Schwark ist damit zum Vorsitzenden gewählt. Er nimmt die Wahl an.
Wahl des stellv. Vorsitzenden
Es wird Frau Glück vorgeschlagen.
Gemäß § 9 der Hauptsatzung wurde geheim gewählt.
Wahlergebnis:
| - | Anzahl Stimmberechtigte: — 8 |
| - | gültige Stimmen für Frau Glück: — 8 |
Frau Glück ist damit zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie nimmt die Wahl an.
Beschluss SozA 10/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die Tagesordnung der 1. (konstituierenden) Sitzung.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 11/2024:
Die Niederschrift der 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport vom 12.03.2024 wird genehmigt.
mehrheitlich angenommen
Beschluss SozA 12/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag vom Männerchor Nohra 1833 e.V. zum Kauf von Notenmappen mit einem Förderbetrag in Höhe von 300,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 13/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag vom Wigbertichor Niederzimmern e.V. zur Ersatzbeschaffung eins Keyboards mit einem Förderbetrag in Höhe von 550 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2024
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 14/2024:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussvorlage 2024/135 “ Fortführung Dorfkümmererprojekt im Jahr 2025“ anzunehmen:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal stimmt der Weiterführung des Projekts Dorfkümmerer im Rahmen der Richtlinie zum "Landesprogramm für Solidarisches Zusammenleben der Generationen (LSZ)" im Jahr 2025 zu. |
| 2. | Die Dorfkümmerer und der Projekt-Koordinator werden vom Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport benannt und vom Bürgermeister berufen werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den genannten Personen Ehrenamtsvereinbarungen abzuschließen. |
| 3. | Die ehrenamtlich tätigen Dorfkümmerer erhalten pro Ortschaft eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro. Werden mehrere Dorfkümmerer in einer Ortschaft berufen, teilt sich die Aufwandsentschädigung gleichmäßig auf die berufenen Personen auf. |
| 4. | Pro Ortschaft steht den Dorfkümmerern außerdem ein Sachkostenbudget von jährlich 250 Euro zur Verfügung. |
| 5. | Der ehrenamtlich tätige Projekt-Koordinator erhält ebenfalls eine Aufwandsentschädigung von monatlich 75 Euro und ein jährliches Sachkostenbudget von 250 Euro. |
| 6. | Der stellvertretende Koordinator aus den Reihen der Dorfkümmerer erhält eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 25 Euro monatlich. |
| 7. | Im Haushalt 2025 sind dafür die entsprechenden Haushaltsansätze gemäß Finanzierungsplan zu berücksichtigen, sofern die Haushaltssituation der Gemeinde es zulässt. |
| Kostenart | monatliche Kosten | Jahreskosten |
| Aufwandsentschädigungen Dorfkümmerer (13 x 75 Euro pro Monat) | 975,00 € | 11.700,00 € |
| Aufwandsentschädigung Koordinator (1 x 75 Euro pro Monat) | 75,00 € | 900,00 € |
| Aufwandsentschädigung stellv. Koordinator (1 x 25 Euro pro Monat) | 25,00 € | 300,00 € |
| Sachkosten (14 x 250 Euro pro Jahr) |
| 3.500,00 € |
| Gesamtkosten |
| 16.400,00 € |
| Eigenanteil Gemeinde |
| 4.920,00 € |
| Fördersumme |
| 11.480,00 € |
Einstimmig angenommen