| stimmberechtige Mitglieder: | 7 |
| davon anwesend: | 7 |
Beschluss HFA 16/2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Tagesordnung der 24. Sitzung am 23.08.2023
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 17/2023:
Die Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.06.2023 (öffentlicher Teil) wird genehmigt
Einstimmig angenommen
Beschluss HFA 18/2023:
Die Tagesordnung der 24. Gemeinderatssitzung am 06.09.2023 (öffentlicher Teil) wird gemäß Vorlage mit den Ergänzungen angenommen.
Einstimmig angenommen
| stimmberechtige Mitglieder: | 21 |
| davon anwesend: | 12, ab TOP 7: 14 |
Beschluss: 47/2023:
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung der 23. Sitzung des Gemeinderats Grammetal, (öffentlicher Teil) am 05.07.2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss: 48/2023:
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2023.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 49/2023:
Der Gemeinderat beschließt die Nachbesetzung der Stelle des Vertreters für Frau Beiler im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport mit Herrn René Kästner.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss 50/2023:
| 1. | Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft und die Abwägung beschlossen: | ||
| a) | berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von | |
|
| • | Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR |
|
| • | Landratsamt Weimarer Land, Bauamt/Kreisplanung, Bahnhofstr. 28, 99510 APOLDA |
|
| • | ThüringenForst, Ilmstr. 1, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR |
|
| • | Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Uhlandstr. 3, 99610 SÖMMERDA |
|
| • | Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Mitte, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 JENA |
|
| • | TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT |
| b) | ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von: | |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege; Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR |
|
| • | Wasserversorgungszweckverband Weimar, Postfach 27 27, 99408 WEIMAR |
|
| • | MITNETZ Gas GmbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL |
|
| • | GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG |
|
| • | Bundesaufsichtsamt f. Flugsicherung, R.-Koch-Str. 28, 63225 LANGEN |
|
| • | Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme, Binderslebener Landstr. 10, 99092 ERFURT |
| c) | Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis 06.06.2023 nicht geäußert: | |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT |
|
| • | Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Str. 34, 99096 ERFURT |
|
| • | Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt13, 99084 ERFURT |
|
| • | Deutsche Telekom AG, PF 90 01 02, 99104 ERFURT |
|
| • | Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25. 99198 ELXLEBEN |
|
| • | 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN |
|
| • | Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR |
|
| • | Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG |
|
| • | PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 APOLDA |
|
| • | Landgemeinde Am Ettersberg, Hauptstraße 23, 99439 AM ETTERSBERG |
|
| • | Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Gemeinde Klettbach über VG Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 KRANICHFELD |
|
| • | Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 14, 99423 WEIMAR |
|
| • | Stadtverwaltung Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 ERFURT |
| d) | Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen durch Bürger vorgebracht. Durch den Ortschaftsrat Nohra wurde eine Stellungnahme abgegeben und in die Abwägung eingestellt. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen. | ||
| 3. | Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen. | ||
| 4. | Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses | ||
Einstimmig angenommen
Beschluss 51/2023:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt den Bebauungsplan Industriepark Nohra, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Juni 2023 gemäß § 10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. |
| 2. | Die Begründung in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan Industriepark Nohra gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. |
| 4. | Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 5. | Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). |
Einstimmig angenommen
Beschluss 52/2023:
| 1. | Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft und die Abwägung beschlossen: | ||
| a) | berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von | |
|
| • | Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR |
|
| • | Landratsamt Weimarer Land, Bauamt/Kreisplanung, Bahnhofstr. 28, 99510 APOLDA |
|
| • | Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR |
|
| • | Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 JENA |
| b) | ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von: | |
|
| • | ThüringenForst, Ilmstr. 1, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege; Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR |
|
| • | Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Uhlandstr. 3, 99610 SÖMMERDA |
|
| • | Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Mitte, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | MITNETZ Gas GmbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL |
|
| • | TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT |
|
| • | GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG |
|
| • | Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme, Binderslebener Landstr. 10, 99092 ERFURT |
|
| • | Landgemeinde Am Ettersberg, Hauptstraße 23, 99439 AM ETTERSBERG |
|
| • | Bundesaufsichtsamt f. Flugsicherung, R.-Koch-Str. 28, 63225 LANGEN |
| c) | Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis Juni 2023 nicht geäußert: | |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT |
|
| • | Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Str. 34, 99096 ERFURT |
|
| • | Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13, 99084 ERFURT |
|
| • | Wasserversorgungszweckverband Weimar, Postfach 27 27, 99408 WEIMAR |
|
| • | Deutsche Telekom AG, PF 90 01 02, 99104 ERFURT |
|
| • | Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25. 99198 ELXLEBEN |
|
| • | 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN |
|
| • | Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR |
|
| • | Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG |
|
| • | PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 APOLDA |
|
| • | Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Gemeinde Klettbach über VG Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 KRANICHFELD |
|
| • | Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 14, 99423 WEIMAR |
|
| • | Stadtverwaltung Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 ERFURT |
| d) | Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen durch Bürger vorgebracht. Durch den Ortschaftsrat Nohra wurde eine Stellungnahme abgegeben und in die Abwägung eingestellt. | |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen. | ||
| 3. | Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen. | ||
| 4. | Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. | ||
Einstimmig angenommen
Beschluss 53/2023:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 3 Gewerbegebiet Nohra, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Juni 2023 gemäß § 10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet Nohra gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. |
| 3. | Die Teilaufhebung der Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 4. | Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). |
Einstimmig angenommen
Beschluss 54/2023:
| 1. | Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft und die Abwägung beschlossen: | ||
| a) | berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von | |
|
| • | Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 210, Jorge-Semprün-Platz 4; 99423 WEIMAR |
|
| • | Landratsamt Weimarer Land, Bauamt/Kreisplanung, Bahnhofstr. 28, 99510 APOLDA |
|
| • | Thüringer Landesamt f. Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Carl-August-Allee 8 - 10, 99423 WEIMAR |
|
| • | Zweckverband JenaWasser, Rudolstädter Str. 39, 07745 JENA |
|
| • | TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT |
| b) | ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von: | |
|
| • | ThüringenForst, Ilmstr. 1, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Archäologische Denkmalpflege; Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR |
|
| • | Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | Landesamt f. Bau und Verkehr, Region Mitte, Hohenwindenstr. 14, 99086 ERFURT |
|
| • | Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Uhlandstr. 3, 99610 SÖMMERDA |
|
| • | MITNETZ Gas GmbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL |
|
| • | GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG |
|
| • | 50Hertz Transmission GmbH, Heidestr. 2, 10557 BERLIN |
|
| • | Gewässerunterhaltungsverband Gera/Gramme, Binderslebener Landstr. 10, 99092 ERFURT |
|
| • | Landgemeinde Am Ettersberg, Hauptstraße 23, 99439 AM ETTERSBERG |
|
| • | Bundesaufsichtsamt f. Flugsicherung, R.-Koch-Str. 28, 63225 LANGEN |
| c) | Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis Juni 2023 nicht geäußert: | |
|
| • | Thüringisches Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege, Abt. Denkmalpflege Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT |
|
| • | Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Str. 34, 99096 ERFURT |
|
| • | Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt13, 99084 ERFURT |
|
| • | Wasserversorgungszweckverband Weimar, Postfach 27 27, 99408 WEIMAR |
|
| • | Deutsche Telekom AG, PF 90 01 02, 99104 ERFURT |
|
| • | Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25. 99198 ELXLEBEN |
|
| • | Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR |
|
| • | Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG |
|
| • | PVG mbH Weimarer Land, Flurstedter Marktweg 10, 99510 APOLDA |
|
| • | Stadtverwaltung Bad Berka, Am Markt 10, 99438 BAD BERKA |
|
| • | Gemeinde Klettbach über VG Kranichfeld, Alexanderstraße 7, 99448 KRANICHFELD |
|
| • | Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 14, 99423 WEIMAR |
|
| • | Stadtverwaltung Erfurt, Fischmarkt 1, 99084 ERFURT |
| d) | Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen durch Bürger vorgebracht. Durch den Ortschaftsrat Nohra wurde eine Stellungnahme abgegeben und in die Abwägung eingestellt. | |
| |||
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen. | ||
| 3. | Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen. | ||
| 4. | Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. | ||
Einstimmig angenommen
Beschluss 55/2023:
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Aufhebung des Bebauungsplan Industriegebiet Nohra, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) - Stand Juni 2023 gemäß § 10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Juni 2023 wird gebilligt. |
| 2. | Der Bürgermeister wird beauftragt die Aufhebung des Bebauungsplanes Industriegebiet Nohra gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen. |
| 3. | Die Aufhebung der Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |
| 4. | Die Aufhebung des Bebauungsplanes tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). |
Einstimmig angenommen
Beschluss 56/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Durchführung des Winterdienstes der Lose 1 und 2 in der Periode 2023/2024 an das Lohnunterhemen Kühn zu einem Gesamtpreis in Höhe von 120.000 € netto zu vergeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag abzuschließen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 57/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Durchführung des Winterdienstes der Lose 3 und 15 in den Perioden 2023/2024, 2024/2025 und 2025/2026 an das Baugeschäft Lehman zu einem Gesamtpreis in Höhe von 21.366 € netto zu vergeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag abzuschließen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 58/2023:
Der Gemeinderat der Gemeinde Grammetal beschließt die Durchführung des Winterdienstes der Lose 1 und 2 in Eigenregie ab der Periode 2024/2025.
Der Gemeinderat stimmt zur dessen Umsetzung
| - | der Anschaffung eines LKW’s mit der erforderlichen Winterdienstausstattung und |
| - | der Aufstockung des Bauhofs mit zwei weiteren Mitarbeitern ab 2024 |
zu.
In der Haushaltssatzung 2023 ist eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Anschaffung des LKW’s in Höhe von 400.000 € festzusetzen.
Einstimmig angenommen
Beschluss 59/2023:
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 als Satzung.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 ist Bestandteil des Beschlusses.
Einstimmig angenommen
Beschluss 60/2023:
Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2024 bis 2026 für das Haushaltsjahr 2023.
Der als Anlage beigefügte Finanzplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Einstimmig angenommen
| stimmberechtige Mitglieder: | 7 |
| davon anwesend: | 6 |
Beschluss GBA 64/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 29. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 65/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 28. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 15.06.2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 66/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid
- Neubau Einfamilienhaus (Bungalow bzw. Flachdach) - in der Gemarkung Niederzimmern, Fl. 2, Flst. Nr. 257/11. Die Erklärung des Bauherrn bezüglich der Erschließung ist in die Stellungnahme der Gemeinde mit aufzunehmen und Bestandteil der Zustimmung.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 67/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal stimmt gegen den Verkauf einer noch zu vermessende Teilfläche von ca. 40 m² des gemeindeeigenen Grundstückes der Gemarkung Bechstedtstraß Flur 1, Flurstück 60/5.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 68/23:
Der GBA stimmt der Ausschreibung „Rahmenvertrag - Baumpflegearbeiten im Gemeindegebiet Grammetal“ zu.
Einstimmig angenommen
| stimmberechtige Mitglieder: | 7 |
| davon anwesend: | 7 |
Beschluss GBA 69/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Tagesordnung der 30. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 70/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 29. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 04.07.2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 71/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung - Umbauten in bestehender Logistikhalle zur Nutzung als temporäres Zentrallager (Nutzung bis 31.10.20/26)/Regionalstelle der Bundesanstalt THW 1. Tektur - Anpassungsplanung zur Baugenehmigung 235/22 BG - in der Gemarkung Ulla, Fl. 4, Flst. Nr. 286/25.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 72/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung - Erweiterung Wohnhaus durch Anbau, Neubau einer Gaube und einer Terrasse - in der Gemarkung Isseroda, Fl. 2, Flst. Nr. 171/5, 171/6.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 73/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Lagerhalle mit Büro für einen Dachdeckerbetrieb - in der Gemarkung Ulla, Fl. 4, Flst. Nr. 289/21.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 74/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal beschließt, den Auftrag für die Sanierung des Gemeindesaals Troistedt an den Maler - Lackierbetrieb Maik Martin zu vergeben.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 75/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal beschließt, den Auftrag für den Zaunbau zur Sicherung des Unterteiches in Nohra an die Firma Draht-Mayr, Mellingen zu vergeben.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 76/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Grammetal beschließt, die Empfehlung des Ortschaftsrates zu übernehmen und dem Gemeinderat den Verkauf der gemeindeeigenen Grundstücke in der Gemarkung Nohra, Flur 7, Flurstück 590/10 und 590/15 nach Angebot zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Ein Kaufpreisangebot der Kauinteressenten liegt nicht vor. Das Angebot der Gemeinde Grammetal zum Kaufpreis in Höhe von 25,00 €/m² liegt dem Interessenten vor.
Folgende Punkte sollen noch in den Kaufvertrag aufgenommen werden:
| * | Bebauungsverpflichtung innerhalb der nächsten 5 Jahre, |
| * | Rückfallrecht an die Gemeinde. |
Einstimmig angenommen
| stimmberechtige Mitglieder: | 7 |
| davon anwesend: | 4 ab TOP 3: 5 |
Beschluss GBA 77/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die geänderte Tagesordnung der 31. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 78/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss genehmigt die Niederschrift der 30. Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Grammetal vom 24.08.2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 79/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Errichtung einer Erdgastankstelle (CNG-Tankstelle) - in der Gemarkung Ulla, Fl. 4, Flst. Nr. 289/17 TF. Folgende Hinweise sollen in die Stellungnahme der Gemeinde Grammetal aufgenommen werden:
| * | Die Stellungnahme bezüglich Abwasser ist bei JenaWasser einzuholen. |
| * | Die Bauausführungsplanung der Zufahrt ist der Gemeinde vorzulegen und durch die Gemeinde Grammetal gesondert zu genehmigen. |
| * | Die Zufahrt ist auf eigene Kosten herzustellen. Die Straßenlampen und die Trassenführung ist einzuplanen. |
| * | Die Abnahme der Einfahrt hat durch die Gemeinde zu erfolgen. |
Einstimmig angenommen
Beschluss GBA 80/23:
Der Grundstücks- und Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
- Abbruch Scheune und Ersatzneubau als Lagerhalle mit Büro sowie Neubau Carportanlage - in der Gemarkung Isseroda, Fl. 1, Flst. Nr. 40/2, 40/5 und 40/6.
Mehrheitlich abgelehnt
| stimmberechtige Mitglieder: | 7 |
| davon anwesend: | 5 |
Beschluss SozA 11/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die Aufnahme weiterer Förderanträge unter TOP 9 bis 12. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt die geänderte Tagesordnung der 16. Sitzung.
Einstimmig angenommen
Beschluss Soza 12/2023:
Die Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses vom 12.06.2023 wird genehmigt
Mehrheitlich angenommen
Beschluss SozA 13/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Heimat- und Feuerwehrverein Daasdorf a/B e.V. für die Veranstaltung „Daasdorfer Kessel Buntes am 12.07.2023“ mit einem Förderbetrag in Höhe von 500,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 13/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Heimat- und Feuerwehrverein Daasdorf a/B e.V. für das Kinderfest am 12.07.2023 mit einem Förderbetrag in Höhe von 1000,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 15/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Goldwingfreunde Thüringen e.V. für die Veranstaltung „Bikerparty 13.07.-16.07.2023“ mit einem Förderbetrag in Höhe von 1000,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Beschluss SozA 16/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag des Bürgervereins Mönchenholzhausen zum Kauf einer Mikrofonanlage mit einem Förderbetrag in Höhe von 1500,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege)
zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Mehrheitlich angenommen
Beschluss SozA 17/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt den Antrag des FSV Fortuna Hopfgarten e.V. zum Kauf eines Rasentraktors abzulehnen.
Einstimmig angenommen
Anmerkung:
Der Verein erhält einen funktionstüchtigen, ca. 3 Jahre alten Rasentraktor aus dem Bauhof.
Beschluss SozA 18/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Dorfclubs Utzberg für die Herausgabe einer aktualisierten Ortschronik sowie der Erstellung Videodokumentation der 900-Jahrfeier mit einem Förderbetrag in Höhe von 2000,00 Euro aus dem Einzelplan 340 (Heimat- und sonstige Kulturpflege) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 19/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Reit- und Fahrverein Niederzimmern e.V. zum Kauf von Ausrüstungsgegenständen für die Springausbildung mit einem Förderbetrag in Höhe von 1500,00 Euro aus dem Einzelplan 560 (eigene Sportstätten) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 20/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Isserodaer Sportvereins zum Kauf von Fußballtoren mit einem Förderbetrag in Höhe von 2000,00 Euro aus dem Einzelplan 560 (eigene Sportstätten) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Einstimmig angenommen
Beschluss SozA 21/2023:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport des Gemeinderats Grammetal beschließt, den Antrag des Gymnastikvereins "Zur Warthe" Niederzimmern zum Kauf von Wetterjacken für wetterbedingtes Nordic Working mit einem Förderbetrag in Höhe von 550,00 Euro aus dem Einzelplan 560 (eigene Sportstätten) zu unterstützen. Dieses gilt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im gültigen Haushaltsplan 2023.
Mehrheitlich angenommen