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Grammetalbote Amtsblatt der Gemeinde Grammetal
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde
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Amtlicher Teil der Gemeinde

gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) zur Datenübermittlung auf der Grundlage des Soldatengesetzes

Auf Grundlage des § 58c des Soldatengesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet, bis 31.03.2026 eines Jahres eine Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr vorzunehmen.

Es sind Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit betroffen, die 2026 volljährig werden. Die erhobenen Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeit der Streitkräfte verwendet werden.

Jede betroffene Person im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Grammetal hat das Recht, gemäß § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe seiner Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu widersprechen.

Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie dies beim Einwohnermeldeamt Vorort erklären.

Oder Sie nutzen die auf der Website der Gemeinde (www.grammetal.de) bereitgestellten Vorlagen.

Link zur Seite:

Einwohnermeldeamt